Professionelle Pflege zu Hause

Kompetente Pflegefachpersonen übernehmen auf Basis der ärztlichen Verordnung und Bedarfsabklärung die pflegerischen Leistungen.


Abklärung

Abklärung des Pflegebedarfs und des Umfeldes des Klienten und Planung der notwendigen Massnahmen zusammen mit dem Arzt und dem Klienten.

Beratung

Beratung des Klienten und dessen Bezugspersonen insbesondere im Umgang mit Krankheitssymptomen, bei der Einnahme der Medikamente oder beim Gebrauch medizinischer Geräte und Durchführen der notwendigen Kontrollen.

Untersuchungen und Behandlungspflege

  • Injektionen
  • Wundversorgung gemeinsam mit der Wundexpertin
  • Verabreichung von Medikamenten (per os, via Injektion subkutan und intramuskulär, sowie intravenös)
  • Bestimmung des Zuckers in Blut und Urin
  • Messung der Vitalzeichen (Puls, Blutdruck usw.)
  • Entnahme von Untersuchungsmaterial zu Laborzwecken
  • Massnahmen zur Atemtherapie
  • Einführen von Sonden und Kathetern und Katheter Wechsel
  • Massnahmen bei Hämo.- oder Peritonealdialyse
  • Enterale oder parenterale Verabreichung von Nährlösungen
  • Umsetzung der ärztlichen Therapie im Alltag, wie Einüben von Bewältigungsstrategien
  • Unterstützung für psychisch kranke Klienten in Krisensituationen
  • Unterstützung und Versorgung von Stomien (z.B. Anus Praeter)
  • Symptom- und Schmerzkontrolle
  • Wechsel von Medikamentenpumpsystem z.B. Baster-Pumpen, Schmerzpumpen
  • Organisation von Pflegehilfsmitteln

Grundpflege

  • Hilfe bei der Mund- und Körperpflege
  • Betten, Lagerung
  • Dekubitusprophylaxe, Hautpflege
  • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Hilfe beim Baden oder Duschen
  • Bewegungsübungen, Mobilisation
  • Hilfe beim Essen und Trinken
  • Hilfe beim An- und Auskleiden

Finanzierung

Die pflegerischen Leistungen richten sich nach den kantonalen Tarifen und werden nach der ärztlichen Verordnung und Bedarfsabklärung laut Krankenversicherungsgesetz von den Krankenkassen übernommen.

Hauswirtschaftliche Leistungen werden über eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, nach den kantonalen Tarifen, dem steuerbaren Einkommen und Vermögen verrechnet.

Detaillierte Informationen vermitteln die Ausgleichkassen der Gemeinden. Die Behandlungspflege von Kindern mit einem IV-anerkannten Geburtsgebrechen wird von der IV vollumfänglich übernommen.


Klientendokumentation

Die Spitexmitarbeitenden orientieren sich anhand der Klientendokumentation. Sie wird hauptsächlich in elektronischer Form auf dem Smartphone und/oder Tablet geführt.

Bei den Klienten zu Hause stehen im Klientenordner ausgewählte Dokumente in Papierform bereit, welche den Klienten, Angehörigen, Bezugspersonen sowie behandelnden Ärzten, Spitäler oder Fachspezialisten jederzeit zur Einsicht zur Verfügung stehen.